Hintergrund ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrsordnung inzwischen geschaffen wurden, um an sensiblen Orten die Geschwindigkeit dauerhaft zu reduzieren.
Krumbacher Straße auf Höhe St. Josef
Teckstraße ab Einmündung Westernacher Straße bis einschließlich Hermelestraße
Westernacher Straße auf Höhe der Berufsschule
Wilhelm-Eiselin-Straße
Landsberger Straße im Bereich der Einmündung Wilhelm-Eiselin-Straße bzw. alternativ eine Ampellösung an der Kreuzung Hoher Weg
Kanzelwandstraße – Tegelbergstraße (UAW)
Reichenwallerstraße, Rammingerstraße bis Natherstraße – Brennerstraße
Begründung: An den genannten Stellen kommt es regelmäßig zu hohem Verkehrsaufkommen und zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Insbesondere in der Teckstraße führt zudem eine unübersichtliche Kurve zu Gefährdungen. Auch die Ausfahrt aus der Gerberstraße ist problematisch.
online gestellt: Claudia Miller