Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)- Ein Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität

23. August 2023

Helmut Vater, der ehemalige Leiter der Stadtwerke Bad Wörishofen, konnte zur Veranstaltung des SPD- Ortsvereins Mindelheim- Bad Wörishofen über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), kurz Heizungsgesetz, zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger, den Referenten MdB Markus Hümpfer sowie die Kandidatinnen für den Land- und Bezirkstag, Susanne Sorgenfrei und Claudia Miller, begrüßen. Er informierte die Anwesenden darüber, dass die Stadtwerke Bad Wörishofen schon seit einigen Jahren mit in einer Biogasanlage in Stockheim erzeugtem Biogas ein Blockheizkraftwerk betreiben, das über ein Fernwärmenetz die Baugebiete „Frühlingswiese“ und „Sommerfeld“ der Stadt Bad Wörishofen mit Wärme versorge. Die Stadtwerke seien für die Energiewende gut gerüstet.

Der mit einem E-Auto aus Schweinfurt angereiste SPD- Bundestagsabgeordnete Markus Hümpfer, Mitglied des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Deutschen Bundestag, leitete seine Ausführungen mit der Feststellung ein, Deutschland habe sich verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Es werde nicht einfach, dieses Ziel zu erreichen. Deshalb sei es dringend geboten, auch an Gebäuden und Heizungen Maßnahmen zur CO2- Reduzierung und CO2- Vermeidung vorzunehmen. Die erste- durchgestochene- Fassung des Entwurfs des neuen GEG mit hierfür erforderlichen Maßnahmen habe zu Verunsicherung bei den Heizungsbetreiberinnen und -betreibern geführt. Inzwischen seien zahlreiche Änderungen vorgenommen worden. Es gebe daher grundsätzlich keinen Grund mehr zur Beunruhigung. Schon das aktuell geltende GEG schreibe eine Austauschpflicht für viele über 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen vor. In diesem Jahr müssten deshalb grundsätzlich Gas- oder Ölheizungen des Baujahrs 1993 und älter ausgetauscht werden. Diese gesetzliche Austauschpflicht betreffe alle Besitzerinnen und Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die nach dem 1. Februar 2002 Eigentümer und Eigentümerinnen ihrer selbst genutzten Häuser geworden seien. Allerdings gelte sie u.a. nicht für Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basierten sowie eine Heizleistung von 4 bis 400 kW hätten. Der zuständige Kaminkehrermeister informiere die Eigentümer und Eigentümerinnen über erforderliche Austauschmaßnahmen. An dieser Austauschpflicht ändere das neue GEG nichts. Eine wichtige Voraussetzung für das Erreichen der Klimaneutralität seien flächendeckende kommunale Wärmeplanungen, die Kommunen mit über 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026 und die übrigen Kommunen bis 30.06.2028 erstellt haben müssten. In den Gemeindebereichen, die nach den kommunalen Planungen künftig mit Nah- bzw. Fernwärme versorgt werden sollen, müssten sich die Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich keinen Kopf über neue eigene Heizungen zu machen. Nah- bzw. Fernwärme werde künftig generell aus erneuerbaren Energien erzeugt. Auch nach dem Inkrafttreten des neuen GEG zum 01.01.2024 könnten in vorhandenen Gebäuden bestehende Heizungen weiter genutzt werden. Reparaturen seien möglich, solange es Ersatzteile gebe. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen sei der 31.12.2044. Bis dahin könnten bestehende Heizungen immer wieder repariert und weiter betrieben werden. Allerdings werde den Betreiberinnen und Betreibern von Heizungen mit fossilen Brennstoffen im eigenen Interesse dringend empfohlen, bei ihrer Entscheidung für den Weiterbetrieb den künftig regelmäßig steigenden CO2- Preis zu berücksichtigen. Im Übrigen sehe das neue GEG u.a. vor, dass die Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien (65-Prozent-Regel) erst gelten solle, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliege. Beim Heizungstausch solle für eine Übergangsfrist bis zu 5 Jahren der Einbau einer mit fossilen Brennstoffen (Gas oder Öl) betriebenen Heizung zulässig bleiben. Holzheizungen seien weiterhin in Alt- und Neubau erlaubt. Die im Gesetz verankerte Pflichtberatung beim Einbau einer fossilen Heizung dürften nicht nur Energieberater, sondern auch Installateure und Kaminkehrer durchführen. Prüfungs- und Optimierungsanforderungen für Wärmepumpen und ältere Heizungsanlagen sollen nur für Gebäude ab sechs Wohneinheiten gelten.

Es sei das besondere Anliegen der SPD- Bundestagsfraktion, dass die Heizungswende sozialverträglich gestaltet werde. Hierzu stellte MdB Hümpfer verschiedene Fördervarianten vor.

Während seines gesamten Vortrags beantwortete MdB Hümpfer zahlreiche Fragen der Besucherinnen und Besucher.

Abschließend sagte MdB Hümpfer, das bisherige Gezerre um das neue GEG sei kein Ruhmesblatt für die Bundesregierung gewesen. Im Interesse des Klimas sei es aber nun geboten, das Verfahren rasch, sorgfältig und unter Beachtung bewährter parlamentarischer Gepflogenheiten zu Ende zu bringen. Dabei betonte er, das neue GEG und die Fördervarianten seien noch nicht vom Bundestag beschlossen worden. Es seien daher immer noch Änderungen möglich. Denn auch in diesem Gesetzgebungsverfahren gelte das „Struck‘sche Gesetz“: Es verlasse kein Gesetz den Bundestag so, wie es hineingekommen sei.

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